ARTiQ Marketing – Chris Kühnle
Carl-Zeiss-Straße 35/III, 63322 Rödermark
E-Mail: chris@artiq-marketing.de
Stand: Januar 2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen ARTiQ Marketing, Inhaber Chris Kühnle (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Website- und Softwareentwicklung, Branding, Grafik, Artwork und Mediengestaltung, laufendes Online-Marketing (u. a. SEO, SEA), Erstellung und Betreuung von Online-Shops, Hosting, Wartung und Pflege von Websites und Online-Shops sowie gelegentlich die Produktion von Druckerzeugnissen und Werbetechnik.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot, dem Auftrag bzw. der gesonderten Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform.
Je nach Leistungsart kann der Vertrag ein Werkvertrag (geschuldet ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis, z. B. die Erstellung einer Website) oder ein Dienstvertrag (geschuldet ist eine Tätigkeit, z. B. laufende Betreuung oder Leistung nach Zeitkontingent) sein. Bei laufendem Marketing, SEO/SEA, Betreuung und Beratung schuldet der Auftragnehmer ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Ranking-, Reichweiten- oder Umsatzziele).
Wartungs-, Pflege- und Update-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Prüfung der datenschutz-, wettbewerbs-, marken- und sonstigen rechtlichen Zulässigkeit der Inhalte und der Datenverarbeitung auf der Website/dem Shop obliegt dem Auftraggeber als Verantwortlichem, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Angebot genannte Endpreise auf Stundensatzbasis verstehen sich als unverbindlicher Kostenvoranschlag.
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Eine in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Auftragsannahme des Auftraggebers genügt.
Angebotsunterlagen, Konzepte, Entwürfe und Präsentationen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder verwertet werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer gestalterische Freiheit.
Im vereinbarten Honorar sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zwei Korrekturschleifen je Werkleistung enthalten. Weitere Korrekturen sowie Änderungen, die nach Klärung bzw. Freigabe des Auftrags- oder Konzeptstands gewünscht werden, sind gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Funktionen, Seiten, Gestaltungsvarianten), so sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Hierdurch bedingte Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und erteilt erforderliche Freigaben und Rückmeldungen unverzüglich.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände (z. B. Wartezeiten, erneute Einarbeitung, Leerlauf) kann der Auftragnehmer nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten u. a.) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer, Freelancer und sonstige Dritte (z. B. Rechenzentren, Hosting-Provider, Druckereien) einzusetzen.
Bei der Beschaffung von Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen ist der Auftragnehmer berechtigt, einen marktüblichen Aufschlag (Service-Fee) auf die Vergütung des Dritten zu erheben, sofern dies vereinbart ist.
Auslagen (z. B. Lizenzkosten, Material, Reisekosten) hat der Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten, soweit sie für die Auftragsdurchführung erforderlich sind.
Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis oder nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Projekte / einmalige Werkleistungen: Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Vergütung als Vorauszahlung bei Auftragserteilung und 50 % bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Bei umfangreichen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.
Dauerleistungen (z. B. Hosting, Wartung, Pflege, SEO, SEA, laufende Betreuung): Die Vergütung wird nach dem jeweiligen Leistungszeitraum in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, laufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Betreuung) nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen, sowie noch nicht übertragene Nutzungsrechte zurückzuhalten.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Schuldet der Auftragnehmer eine Werkleistung, teilt er deren Fertigstellung dem Auftraggeber mit und stellt sie zur Abnahme bereit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform zu rügen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel in Textform geltend macht oder wenn er die Leistung in Gebrauch nimmt bzw. produktiv einsetzt (z. B. Live-Schaltung der Website/des Shops). Auf die Wirkung der fiktiven Abnahme weist der Auftragnehmer bei Fertigstellungsmitteilung gesondert hin.
Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden (Teilabnahme).
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Termin- und Fristangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere verspätete Mitwirkung gemäß § 5), verschieben sich Termine entsprechend; § 5.3 gilt ergänzend.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfall von Vorleistern, Netz- oder Serverausfälle) verlängern Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung angemessen.
Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor vollständiger Leistungserbringung aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer zu:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens (z. B. nach § 648 BGB) vorbehalten.
Bereits geleistete Vorauszahlungen werden verrechnet.
Verträge über Dauerleistungen (insbesondere Hosting, Wartung, Pflege, SEO, SEA, laufende Betreuung) haben, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit; er kann dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Zum Ende der Mindestlaufzeit selbst ist die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als zwei Monatsbeträgen vor.
Kündigungen bedürfen der Textform.
Die vom Auftragnehmer erstellten Werke (Entwürfe, Gestaltungen, Grafiken, Quellcode, Konzepte u. a.) sind urheberrechtlich bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber Nutzungsrechte nach Maßgabe der folgenden Absätze; alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
Kern-Markenassets (insbesondere Logos, Wort-/Bildmarken, Corporate-Design-Grundelemente, die der dauerhaften Kennzeichnung des Auftraggebers dienen): Hieran erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer behält das Recht zur Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung (§ 18).
Sonstige Werke (insbesondere Websites, Shops, Layouts, Grafiken, Templates, Software/Quellcode, Mediengestaltung): Hieran erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Werke zu bearbeiten, umzugestalten und weiterzuentwickeln sowie durch beauftragte Dritte (z. B. andere Dienstleister oder Agenturen) bearbeiten und weiterentwickeln zu lassen, soweit dies dem Vertragszweck dient. Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit sie der vertragsgemäßen Nutzung dient (z. B. im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder der Beauftragung eines anderen Dienstleisters). Nicht gestattet ist die isolierte Verwertung der Werke als eigenständiges Produkt, insbesondere der Weiterverkauf oder die Lizenzierung als Template, Vorlage oder Softwareprodukt an Dritte. § 69d UrhG bleibt unberührt.
Fremdinhalte (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten) unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber insoweit nur die Rechte ein, die er selbst wirksam weitergeben darf. Für eine über diese Lizenzen hinausgehende Nutzung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessener Form als Urheber genannt zu werden.
Geschuldet ist die Lieferung der vereinbarten Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form. Zugangsdaten und Administrationszugänge, die der Auftraggeber für den vertragsgemäßen Betrieb der gelieferten Leistung benötigt (z. B. CMS-/Admin-Zugang der eigenen Website oder des Shops), werden dem Auftraggeber übergeben. Über die gelieferten Endergebnisse hinaus ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, offene Quelldateien, Arbeitsdateien, Projektdateien oder Datenträger (z. B. Design-Quelldateien, Rohmaterial) herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe offener Quell- oder Arbeitsdateien, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung in Textform und einer gesonderten Vergütung.
Bei Beendigung eines Hosting-, Wartungs- oder Betreuungsvertrags unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Wunsch beim Export bzw. der Migration der Daten gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende eigene Datensicherung zu unterhalten.
Soweit der Auftragnehmer Hosting-Leistungen erbringt, bemüht er sich um eine marktübliche Verfügbarkeit. Eine bestimmte, insbesondere hundertprozentige, Erreichbarkeit wird nicht geschuldet, sofern kein gesondertes Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart ist. Wartungsfenster, notwendige Eingriffe sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. beim Rechenzentrum oder durch höhere Gewalt) sind von der Verfügbarkeit ausgenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hosting-Leistungen über Dritte (z. B. Rechenzentren, Provider) zu erbringen.
Eine regelmäßige Datensicherung durch den Auftragnehmer ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Intervalle und Aufbewahrungsfristen. Im Übrigen verbleibt die Verantwortung für die Datensicherung beim Auftraggeber.
Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe von § 16; im Falle eines vereinbarten Backups ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber freigegebenen Texte und Bilder übernimmt der Auftraggeber mit der Freigabe bzw. Abnahme die Verantwortung. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Gestaltungen; entsprechende Recherchen obliegen dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach § 16.2 ist der Höhe nach begrenzt:
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Ersatz mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns und des Aufwands für die Wiederherstellung von Daten ist bei einfacher Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Grenzen des § 16.2 und § 16.3 geschuldet; die Haftung nach § 16.1 bleibt in jedem Fall unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung keine gesetzlichen Vorschriften verletzt.
Wird der Auftragnehmer wegen der Nutzung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von berechtigten Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, soweit der Auftragnehmer die Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen und realisierten Projekte zu Referenzzwecken zu nennen und darzustellen – insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen, sozialen Medien und sonstigen Werbe- und Dokumentationsmaterialien, einschließlich der Verwendung von Name, Logo und Abbildungen des Projekts.
Dieses Recht besteht für alle Projekte, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht aus eigener Initiative ausdrücklich in Textform. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, im Footer bzw. Impressum der erstellten Website/des Shops einen dezenten Urheber- bzw. Erstellerhinweis („realisiert von ARTiQ Marketing“) nebst Verlinkung anzubringen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Subunternehmer im Rahmen von § 6 sowie gesetzliche Offenlegungspflichten.
Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
Im Übrigen gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der Parteien.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Januar 2026